Bedeutsamer Termin in Sachen AÜG

Im April 2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert. Seitdem dürfen Leiharbeiter höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate bei ein und demselben Entleihbetrieb beschäftigt werden. Diese Frist endet zum 30. September 2018 zum ersten Mal. Diese Regelung muss insbesondere seitens der Betriebe strengstens eingehalten werden, sonst drohen empfindliche Geldbußen. Aber natürlich auch das überlassende Zeitarbeitsunternehmen muss seiner Sorgfaltspflicht nachkommen. Nach Ablauf der Frist hat der Entleihbetrieb die Möglichkeit dem Zeitarbeiter einen festen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten. Die Liebert GmbH unterstützt ihre Mitarbeiter dabei, kann ihnen in aller Regel aber auch Lösungen anbieten, sollte der Entleihbetrieb den Mitarbeiter nicht fest übernehmen wollen.

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