Fest- und Ausstehendes

Die neue Lohnuntergrenze ab 1. April

... und weitere Änderungen in der Zeitarbeit

2022 stehen einige Änderungen bevor, die auch die Zeitarbeitsbranche betreffen. Detaillierte Tarife wie die Höhe von Entgelt und Jahressonderzahlungen sind in den gängigen Tarifverträgen einsehbar (u.a. iGZ-DGB-Tarifvertragswerk). Besonders interessant für Arbeitnehmer. Nur noch bis zum 31. März 2022 gilt im gesamten Bundesgebiet eine Lohnuntergrenze von 10,45 Euro. Danach, ab dem 1. April beträgt die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit dann bereits 10,88 Euro.

Auch Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht stehen dieses Jahr an, die auch für die Zeitarbeitsbranche relevant sind. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Umstellung auf das eAU-Verfahren. Mit dem neuen Verfahren können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Mitarbeiter künftig digital bei der Krankenkasse abrufen. Bis Ende Juni erhalten Mitarbeiter die AU zur Vorlage beim Arbeitgeber in ihrer Arztpraxis auch noch in Papierform. Spätestens ab Juli 2022 müssen Arbeitgeber aber auf das neue Verfahren umgestellt haben und für entsprechende technische und administrative Voraussetzungen sorgen (wie z.B. Datenverschlüsselung).

Ob, was und wie die Dinge sich 2022 noch entwickeln, gerade auch im Zuge der harmonischen Umsetzung des 12 Euro Mindestlohns, bleibt abzuwarten. Denn mit der Ampel-Koalition haben sich nun einmal Partner gefunden, die bislang sehr unterschiedliche Ansichten in puncto Zeitarbeit vertreten haben. Somit bleibt es spannend abzuwarten, welche Signale von Berlin ausgehen.

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