Zeit für Nicht-EU-Bürger in der Zeitarbeit

Neue Forderungen und Argumente für eine Aufhebung des Verbots der Beschäftigung von Drittstaatlern, insbesondere in der Zeitarbeit werden laut.

Mit der Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz haben Geflüchtete aus der Ukraine aktuell einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Für andere Nicht-EU-Bürger sieht das anders aus. Warum eigentlich? Die Zeitarbeitsbranche, insbesondere der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), fordert seit Jahren die Aufhebung des Verbots der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeitsbranche. Rund 40 Prozent der Zeitarbeitskräfte haben ausländische Wurzeln. Schon nach der Flüchtlingswelle 2015 arbeiteten in der Zeitarbeit mit Abstand die meisten Flüchtlinge. Für die Unternehmen ist es inzwischen tägliche Routine Beschäftigte auch gesellschaftlich zu integrieren, Deutschkurse zu vermitteln und Unterstützung bei Wohnungssuche und notwendigen Behördengängen zu leisten. Die Zeitarbeit verfügt damit nachweislich über umfangreiche Erfahrungen bei der Vermittlung und Qualifizierung von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund.

 

Einer aktuellen Studie gemäß könnte die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland bis 2035 um drei Millionen sinken. Seit Juli fordert sogar schon der Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) eine Abschaffung des Verbots der Zeitarbeit für Menschen aus Drittstaaten. Doch den Forderungen und Argumenten stehen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) bislang leider immer noch ablehnend gegenüber. Hoffentlich nicht mehr allzu lange.

Liebert GmbH  Personaldienstleistungen

Stuttgart   |  Plochingen   |  Göppingen


Bebelstraße 48  |  70193 Stuttgart  |  Telefon 0711. 440809 - 0  |  E-Mail: info@liebertgmbh.de | Kontakt | AGB