Branche zahlt weiter über Mindestlohn

Die seit Oktober geltende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde nahmen die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit zum Anlass parallel eine höhere Entlohnung für die Branche zu vereinbaren. Ergebnis: Mit 12,43 Euro je Stunde haben ungelernte Hilfskräfte sowie andere ArbeitnehmerInnen auf Mindestlohnniveau (Entgeltstufe 1) in der Zeitarbeitsbranche nach wie vor finanziell attraktivere Konditionen.  
Darüber hinaus wurden die Entgeltstufen 2a und 2b neu verhandelt. Die Entgeltgruppe 2a wird durch Tätigkeiten definiert, die eine "Anlernzeit" oder fachspezifische Kenntnisse erfordern. Der tarifliche Stundenlohn beträgt hier künftig 12,63 Euro.

 

Zur Entgeltgruppe 2b zählen Tätigkeiten, für die fachspezifische Qualifikationen erforderlich ist. Die tariflich vereinbarte Entlohnung liegt in dem Fall bei 12,93 Euro pro Stunde.

 

Selbstverständlich kann jedes Zeitarbeitsunternehmen im Einzelfall auch mehr als den tariflich vereinbarten Lohn zahlen. Bei Liebert Personaldienstleistungen ist dies sogar recht häufig der Fall.

 

Ungelernte Arbeitskräfte sind finanziell auch nach Einführung des Zwölf-Euro-Mindestlohns in der Zeitarbeit besser dran.


Liebert GmbH  Personaldienstleistungen

Stuttgart   |  Plochingen   |  Göppingen


Bebelstraße 48  |  70193 Stuttgart  |  Telefon 0711. 440809 - 0  |  E-Mail: info@liebertgmbh.de | Kontakt | AGB