
Kritik aus der Wirtschaft, große Verärgerung beim GVP
„Durch das Tariftreuegesetz wird die Tarifautonomie mit Füßen getreten“ reagierte Dr. Anja Clarenbach, Leiterin des Fachbereichs Grundsatz-Politik im Gesamtverband der Personaldienstleister
(GVP), verärgert auf das am 6. August beschossene Gesetz. Schon im Vorfeld äußerten der GVP sowie große Teile der Wirtschaft Kritik am Gesetzesentwurf und forderten mindestens Nachbesserungen
wenn nicht gar die komplette Abkehr des Vorhabens. Zum Inhalt: Mit dem Tariftreuegesetz knüpft die Bundesregierung künftig die Einhaltung tariflicher Mindestarbeitsbedingungen an die Vergabe
öffentlicher Aufträge. Doch die Tarifverträge der Zeitarbeit sollen dabei nicht zur Anwendung kommen dürfen. Schwer nachvollziehbar, denn gerade in der Zeitarbeit herrscht eine Tarifbindung von
über 90 Prozent, womit das gesetzgeberische Ziel für die Branche ohnehin erreicht wäre. Die Entgeltstrukturen in der Zeitarbeit liegen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Laut einer Studie
des IAW gibt es keine Entgeltunterschiede zur übrigen Wirtschaft uf Stundenbasis mehr. Warum sollte man also die Tarifverträge der Zeitarbeit ignorieren? Nach Einschätzung des
GVP-Hauptgeschäftsführers Florian Swyter wird das Gesetz die gesamte deutsche Wirtschaft einzig mit deutlich mehr Bürokratie belasten und Verfahren zusätzlich erschweren. Dabei war es doch das
das Versprechen der neuen Bundesregierung Bürokratie gerade abzubauen.
In einem Interview mit dem "arbeitsblog" fordert Frau Dr. Clarenbach, dass der Nachweis einer Tarifbindung durch eine Bestätigung des zuständigen Arbeitgeberverbands wie des GVP ausreichen
sollte. Die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums sollte dagegen ausschließlich bei Unternehmen Anwendung finden, die keine Tarifbindung nachweisen können.
Das vollständige Interview finden Sie hier.